Betr.: Neuer Erlass zur Leistungsbewertung Saarbrücken, 12.11.2016
Liebe Eltern,
wie Sie bereits auf dem ersten Elternabend im neuen Schuljahr erfahren haben, hat das Bildungsministerium einen neuen Erlass herausgegeben.
Die Leistungsbewertung umfasst den gesamten Lernprozess und Lernfortschritt der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie erfolgt nicht ausschließlich aufgrund weniger punktueller Leistungen und wird auch nicht rein schematisch errechnet. Die Leistungsbewertung dient im aktiven Prozess des Lernens der Information und bildet die Grundlage individueller Förderung.
Ich möchte Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz vorstellen:
Ab sofort sprechen wir nicht mehr von Klassenarbeiten, sondern unterscheiden zwischen einem GL (Großer Leistungsnachweis) und einem KL (Kleiner Leistungsnachweis).
Große Leistungsnachweise (GL):
Die Anzahl der GL ist festgelegt. Sie finden Sie auf dem beiliegenden Blatt, aufgelistet nach Klassenstufen/Fächern. Außerdem sehen Sie auch den jeweiligen zeitlichen Orientierungsrahmen.
GL sind immer ankündigungspflichtig (spätestens eine Woche vorher) und beziehen sich jeweils auf eine überschaubare Unterrichtseinheit.
Beispiele für GL sind: Schriftliche Arbeit, Referat (inklusive schriftlicher Ausarbeitung zu einem Thema), praktische Arbeit etc..
Schriftliche Arbeiten werden erst ab Klassenstufe 2 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Die Form von GL kann von
Schüler zu Schüler variieren.
Neu ist auch, dass die Schüler keine Diktate als GL schreiben. Stattdessen werden die Rechtschreibkompetenzen in einer „Kombinierten Rechtschreibüberprüfung“ abgefragt. Diese besteht zu einem Teil aus einem ungeübten Diktat, zum anderen Teil aus Aufgaben, die Sie in ähnlicher Form bereits aus den Rechtschreib- und Grammatikarbeiten der letzten Jahre kennen.
Pro Tag darf maximal ein GL verlangt werden, pro Kalenderwoche dürfen höchstens zwei GL je Schülerin/Schüler verlangt werden. Sollte ein Kind einen Leistungsnachweis versäumt haben, können bis zu drei GL pro Woche verlangt werden (allerdings maximal ein GL pro Tag).
Die Bewertung der erbrachten Leistungen in Klasse 1 erfolgt durch kompetenzorientierte Kommentare. In Klassenstufe 2 werden im 1. Halbjahr die erbrachten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht durch Noten bewertet. Ab dem 2. Halbjahr werden grundsätzlich alle erbrachten Leistungen mit den Ihnen bekannten Notenstufen (1−6) bewertet.
Notenspiegel werden nicht bekannt gegeben. Die Rückgabe erfolgt spätestens nach drei Wochen.
Kleine Leistungsnachweise (KL):
Kleine Leistungsnachweise werden grundsätzlich in allen Fächern erbracht. Sie unterscheiden sich in Umfang und Anforderung von GL. Sie sind nicht ankündigungspflichtig und beziehen sich auf einzelne Inhalte einer überschaubaren Unterrichtseinheit. Die Form der KL kann von Schüler zu Schüler variieren.
Die Mitarbeit wird generell in jedem Schulhalbjahr als ein KL gewertet. Weitere Möglichkeiten von KL: Schriftlicher Beitrag, praktische Arbeit, Präsentation, Tages- oder Wochenplan etc.
Über die Ergebnisse der KL (und die Ihnen bereits bekannten Ergebnisse der GL) werden Sie von uns vierteljährlich schriftlich informiert. Wir bitten Sie, den Dokumentationsbogen zu unterschreiben und am nächsten Tag Ihrem Kind wieder mit in die Schule zu geben. Pro Schuljahr gibt es für jedes Fach einen einzelnen Dokumentationsbogen, der von uns fortlaufend ergänzt wird.
Da wir unsere Bewertungsmaßstäbe an die beschriebenen Veränderungen anpassen mussten, hat die Gesamtkonferenz neue Bewertungsschemata beschlossen.
Es wurde ein einheitlicher Maßstab festgelegt, der grundsätzlich für alle Fächer gilt. Nur Diktate werden anders bewertet.
BEWERTUNGSSCHEMA:
ab 93% |
1 |
ab 80% |
2 |
ab 65% |
3 |
ab 45% |
4 |
ab 30% |
5 |
unter 30% |
6 |
Punkteverteilung bei Lesekompetenzarbeiten und Aufsätzen:
Punkte |
20−18,5 |
18−16 |
15,5−13 |
12,5−9 |
8,5−6 |
5,5−0 |
Note |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Prozent |
ab 93% |
ab 80% |
ab 65% |
ab 45% |
ab 30% |
unter 30% |
Aufsätze: 9 Punkte für Inhalt, 9 P. für Sprache, 2 P. für Überarbeitung
Bewertung von Diktaten:
GL KL
(als Teil einer Kombinierten Rechtschreibarbeit) (als Diktat im zeitl. Rahmen eines KL)
Klasse 2 10−20 Wörter 10−25 Wörter
Klasse 3 20−30 Wörter 25−40 Wörter
Klasse 4 30−40 Wörter 40−50 Wörter
Klasse 2: |
|
Klasse 3/4: |
||
ab 95% |
1 |
|
ab 95% |
1 |
ab 80% |
2 |
|
ab 88% |
2 |
ab 65% |
3 |
|
ab 80% |
3 |
ab 50% |
4 |
|
ab 73% |
4 |
ab 35% |
5 |
|
ab 65% |
5 |
unter 35% |
6 |
|
unter 65% |
6 |
Bewertung von Kombinierten Rechtschreibarbeiten:
Unter die Arbeit wird eine Gesamtnote geschrieben, die aus der Bewertung des Diktatteils und der Bewertung des Grammatikteils gebildet wird.
Die Anzahl der großen und kleinen Leistungsnachweise sowie den gesamten neuen Erlass zur Leistungsbewertung finden Sie im Internet unter:
http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Erlass_Leistungsbewertung-2016.pdf