Schulordnung der FGTS Saarbrücken – Eschberg
1. Wir tun alles, damit wir uns in unserer Schule wohl fühlen
und der Umwelt keinen Schaden zufügen:
a) Unsere Schule soll immer sauber sein.
b) Wir versuchen, so gut wie möglich Müll zu vermeiden.
Abfälle werden richtig sortiert.
c) Wir achten darauf, dass Kleider an ihrem Haken und Schuhe geordnet an ihrem Platz stehen.
d) Wir pflegen unsere Grünpflanzen.
e) Wir heizen und lüften unsere Klasse vernünftig.
f) Wir verschwenden kein Wasser, keinen Strom und kein Papier.
g) Wir verwenden umweltfreundliches Arbeitsmaterial.
h) Wir schützen Pflanzen und Tiere auf unserem Schulgelände.
i) Unterrichtsgänge, Wandertage und Schullandheimaufenthalte sollen
uns helfen, die Natur bewusst zu erleben.
2. Der Unterricht:
a) Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich. Der Unterricht
darf nicht gestört werden. Im Unterricht tragen alle zu einer
angemessenen Lernatmosphäre bei.
b) Wir lernen und üben zu bitten und zu danken. Auch das Grüße
gehört zu einem guten Umgang.
c) Wir bringen keine gefährlichen oder den Unterricht störenden Dinge
mit in die Schule. Dazu zählen Gefahr bringende Gegenstände (Messer,
Feuerzeuge, Spraydosen ...) und elektronische Unterhaltungsgeräte
(MP3- Player, Gameboy, ...). Handys bleiben ausgeschaltet im Ranzen.
d) Die erteilten Hausaufgaben fertigen wir pünktlich und sauber an.
Versäumte Aufgaben holen wir zum kommenden Tag nach.
e) Bei Fehlen eines/einer Schülers/Schülerin sollten sich die
Erziehungsberechtigten im Interesse ihres Kindes um die nachträglichen
Hausaufgaben bemühen.
f) Im Krankheitsfall melden Eltern ihre Kinder noch am selben Tag vor
Beginn des Unterrichts telefonisch ab.
g) Wandertage und der Aufenthalt im Schullandheim sind Unterrichts-
tage.
h) Beurlaubungen kurz vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich
nicht genehmigt.
3. Die Pausen, das Schulgebäude und das Schulgelände:
a) Ab 7.45 Uhr können die Kinder in ihre Klassen gehen. Um die Selbst-
ständigkeit zu fördern, betreten die Kinder alleine das Schulhaus. Die
Aufsicht findet sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Hof statt.
b) Alle Kinder verhalten sich ruhig und kameradschaftlich. Wir dulden
keine Prügeleien.
c) Wir achten darauf, dass im Schulhaus kein Lärm entsteht und nicht
gerannt wird.
d) Das Unterrichtsmaterial und die Möbel behandeln wir pfleglich.
Ebenso sorgsam gehen wir mit unserem Eigentum und dem unserer
Mitschüler um.
e) Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das An- und
Ausschalten des Lichtes veranlasst der/die Lehrer/in.
f) In den großen Pausen gehen wir im Allgemeinen sofort auf den
Schulhof. Nur bei Regenpause bleiben wir im Schulhaus. Die Flure
dürfen nur nach Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in benutzt
werden.
g) Die Toiletten werden sauber verlassen und sind kein Spielplatz.
h) In der Regenhalle benutzen wir Softbälle, am Hortgelände leichte
Kunststoffbälle. Lederfußbälle sind nur auf dem Bolzplatz erlaubt. Im
Schulgebäude spielen wir nicht mit Bällen.
i) Das Radfahren und Rollerfahren und das Werfen von Schneebällen
sind wegen der Unfallgefahr nicht erlaubt.
j) Das Schulgelände darf während der Schulzeit ohne Erlaubnis nicht
verlassen werden.
k) Mutwillige Verschmutzungen und Zerstörungen werden von den
Verursachern oder deren Erziehungsberechtigten behoben. Eltern
werden gegebenenfalls finanziell haftbar gemacht.
l) Hunde gehören nicht auf das Schulgelände.
m) Da es polizeilich verboten ist, im Wendehammer vor der Schule zu
halten, dürfen Eltern ihre Kinder dort nicht aussteigen lassen.
Verstöße gegen die Schulordnung werden geahndet !
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Schulleiter (S. Rave) Schulelternsprecher (K. Backes)
zur Kenntnis genommen: ___________________________________
Unterschrift d. Erziehungsberechtigten