Schulordnung der FGTS SaarbrückenEschberg

 

1. Wir tun alles, damit wir uns in unserer Schule wohl fühlen

und der Umwelt keinen Schaden zufügen:

 

a) Unsere Schule soll immer sauber sein.

 

b) Wir versuchen, so gut wie möglich Müll zu vermeiden.

Abfälle werden richtig sortiert.

 

c) Wir achten darauf, dass Kleider an ihrem Haken und Schuhe geordnet an ihrem Platz stehen.

 

d) Wir pflegen unsere Grünpflanzen.

 

e) Wir heizen und lüften unsere Klasse vernünftig.

 

f)  Wir verschwenden kein Wasser, keinen Strom und kein Papier.

 

g) Wir verwenden umweltfreundliches Arbeitsmaterial.

 

h) Wir schützen Pflanzen und Tiere auf unserem Schulgelände.

 

i) Unterrichtsgänge, Wandertage und Schullandheimaufenthalte sollen

uns helfen, die Natur bewusst zu erleben.

 

2. Der Unterricht:

 

    a) Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich. Der Unterricht

    darf nicht gestört werden. Im Unterricht tragen alle zu einer

    angemessenen Lernatmosphäre bei.

 

    b) Wir lernen und üben zu bitten und zu danken. Auch das Grüße

    gehört zu einem guten Umgang.

 

     c) Wir bringen keine gefährlichen oder den Unterricht störenden Dinge

    mit in die Schule. Dazu zählen Gefahr bringende Gegenstände (Messer,

    Feuerzeuge, Spraydosen ...) und elektronische Unterhaltungsgeräte

    (MP3- Player, Gameboy, ...). Handys bleiben ausgeschaltet im Ranzen.

 

    d) Die erteilten Hausaufgaben fertigen wir pünktlich und sauber an.

    Versäumte Aufgaben holen wir zum kommenden Tag nach.

 

    e) Bei Fehlen eines/einer Schülers/Schülerin sollten sich die

    Erziehungsberechtigten im Interesse ihres Kindes um die nachträglichen

    Hausaufgaben bemühen. 

 

     f) Im Krankheitsfall melden Eltern ihre Kinder noch am selben Tag vor

    Beginn des Unterrichts telefonisch ab. 

 

     g) Wandertage und der Aufenthalt im Schullandheim sind Unterrichts- 

    tage.

 

     h) Beurlaubungen kurz vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich

    nicht genehmigt.

 

 

3. Die Pausen, das Schulgebäude und das Schulgelände:

 

     a) Ab 7.45 Uhr können die Kinder in ihre Klassen gehen. Um die Selbst-

     ständigkeit zu fördern, betreten die Kinder alleine das Schulhaus. Die 

     Aufsicht findet sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Hof statt.

 

     b) Alle Kinder verhalten sich ruhig und kameradschaftlich. Wir dulden

     keine Prügeleien.

 

     c) Wir achten darauf, dass im Schulhaus kein Lärm entsteht und nicht 

     gerannt wird.

  

     d) Das Unterrichtsmaterial und die Möbel behandeln wir pfleglich.

     Ebenso sorgsam gehen wir mit unserem Eigentum und dem unserer

     Mitschüler um.

 

     e) Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie das An- und

     Ausschalten des Lichtes veranlasst der/die Lehrer/in.

 

     f) In den großen Pausen gehen wir im Allgemeinen sofort auf den

     Schulhof. Nur bei Regenpause bleiben wir im Schulhaus. Die Flure

     dürfen nur nach Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in benutzt

     werden.

 

     g) Die Toiletten werden sauber verlassen und sind kein Spielplatz.

 

     h) In der Regenhalle benutzen wir Softbälle, am Hortgelände leichte

     Kunststoffbälle. Lederfußbälle sind nur auf dem Bolzplatz erlaubt. Im

     Schulgebäude spielen wir nicht mit Bällen.

 

     i) Das Radfahren und Rollerfahren und das Werfen von Schneebällen

     sind wegen der Unfallgefahr nicht erlaubt.

 

     j) Das Schulgelände darf während der Schulzeit ohne Erlaubnis nicht 

     verlassen werden.

 

    k) Mutwillige Verschmutzungen und Zerstörungen werden von den

    Verursachern oder deren Erziehungsberechtigten behoben. Eltern

    werden gegebenenfalls finanziell haftbar gemacht.

 

    l) Hunde gehören nicht auf das Schulgelände.

 

    m) Da es polizeilich verboten ist, im Wendehammer vor der Schule zu

    halten, dürfen Eltern ihre Kinder dort nicht aussteigen lassen.

 

 

Verstöße  gegen  die  Schulordnung  werden  geahndet !

 

___________________                            __________________________        

     Schulleiter (S. Rave)                                  Schulelternsprecher (K. Backes)

 

                             zur Kenntnis genommen:    ___________________________________

                                                                 Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

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